Betriebliche Altersversorgung
Jeder Angestellte hat seit 2002 einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung. Für Arbeitgeber bedeutet das:
- niedrigere Lohn- und Gehaltskosten
- die Möglichkeit zum Aufbau einer Innenfinanzierung
- höhere Mitarbeiterbindung
Mitarbeiter erhalten für neu abgeschlossene betriebliche Versorgungsverträge seit Einführung des BRSG obligatorische Zuschüsse vom Arbeitgeber!
Angestellte haben seit 2002 einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie auch als Unternehmer von einer solchen Maßnahme profitieren – zum Beispiel in Form eines niedrigeren Arbeitgeberanteils auf die Sozialabgaben und damit geringerer Kosten.
Mit der Bildung von bilanziellen Rückstellungen halten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Gewinne unversteuert im Unternehmen. Das erlaubt etwa den Aufbau einer Innenfinanzierung, die finanziell flexibler und unabhängiger von Banken macht.
Nebenbei gewährleistet unsere Beratung, dass Sie als Arbeitgeber auch bei Veränderungen in der Lebenssituation Ihrer Mitarbeiter mit bestehender Direktversicherung, etwa anlässlich eines Versorgungsausgleichfalls, auf der sicheren Seite sind.
Als Unternehmensberater erstellen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen maßgeschneiderte und rechtssichere Konzepte.